Sprechfunkzeugnis UBI
Binnenfunkzeugnis
Ist ein Funkgerät an Bord des Schiffes, muss der Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis besitzen. Das UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine Schiffsfunkstelle zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am Binnenschifffahrtsfunk auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 (Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen „binnenwärts der Grenze der Seefahrt“) teilzunehmen.
Wo brauchst Du Das UBI Funkzeugnis?
Das in Deutschland erworbene UKW-Sprechfunkzeugniss für den Binnenfunk (UBI) ist in allen Ländern die der regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk beigetreten sind gültig. Zu den Ländern zählen u.a alle an Deutschland angrenzende Länder sowie Kroatien. Das UBI Sprechfunkzeugnis gilt aber nur auf demensprechenden Binnengewässern.
Mit welchem FUnkschein startest Du?
Grundsätzlich bieten wir den UBI nur in Verbindung mit dem SRC im Kombikurs an.
Sollte der SRC bereits vorhanden sein, oder doch nur Interesse am UBI bestehen kontaktiert uns telefonisch oder per Mail.
Welche Voraussetzungen brauchst Du?
• Mindestalter: 15 Jahre
• Spaß am Funken :-)
Wie läuft deine Ausbildung und Prüfung ab?
• 8x Theorie- / Praxisunterricht
• Alles benötigte Lernmaterial
• Online Zugang zum Videoportal
• Praxiseinheiten an Prüfungs-Funkgeräten
• Telefon- oder Whatsapp Support beim Lernen
Wo findet der Unterricht statt?
Theoretischer / Praktischer Unterricht
Was passt für den Bootstraum besser als die Mainlust. Der moderne große Saal bietet sich optimal für den theoretischen Unterricht an.
Wir bedanken uns beim Mainlustteam für die Gastfreundschaft.