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Boots[T]raum Blog

01.01.2023. Änderungen bei Sportbootführerscheinen.


„Nichts ist so beständig wie der Wandel.“ (Heraklit von Ephesus, 535-475 v. Chr.)


Zum 01.01.2023 gibt es diverse Änderungen zur Führerscheinfreiheit bei Sportbooten mit Elektromotoren, zum ärztlichen Zeugnis, dem Layout des Führerscheins, Führungszeugnis und eine Erhöhung der Prüfungsgebühren.



Sportboote mit Elektromotor.

Das Führen von Sportbooten mit Elektromotor ist nur noch bis 7,5 kW führerscheinfrei. Grund: Ein Elektromotor hat andere Fahreigenschaften als ein Verbrennungsmotor. Das Drehmoment liegt sofort an. Dadurch können kurzfristig höhere Leistungen als die Dauerleistung abgerufen werden. Deshalb ist ein 11,03 kW-Verbrennungsmotor nicht mit einem 11,03 kW-Elektromotor vergleichbar. Aus diesem Grund dürfen ab dem 01.01.2023 in Deutschland Sportboote mit Elektromotor nur noch bis höchstens 7,5 kW Dauerleistung ohne Sportbootführerschein geführt werden. Da die Dauerleistung auf dem Elektromotor gut sichtbar angebracht ist, können Kontrollen leicht durchgeführt werden. Brav sein.


Tauglichkeitsnachweis statt ärztlichem Zeugnis.

Statt eines ärztlichen Zeugnisses muss ein Tauglichkeitsnachweis eines niedergelassenen Arztes der Prüfungsanmeldung beigefügt werden. Wichtigste Änderungen: Der Sportbootführerschein kann jetzt mit bestimmten Auflagen erteilt werden. Diese Auflagen werden im Führerschein mit eingetragen. Detaillierter unter dem Punkt "Neues Führerschein-Layout". Durch diese Änderung dürfen jetzt z. B. auch wieder einäugige Personen einen Sportbootführerschein machen. Da es ausführlicher wird, ist das Formular jetzt auf acht Seiten angewachsen. Der Arzt wird sich freuen. Die medizinische Tauglichkeit kann durch einen Tauglichkeitsnachweis gemäß Binnenschiffspersonalverordnung oder durch ein Seediensttauglichkeitszeugnis nachgewiesen werden. Andere Tauglichkeitsnachweise (Luftfahrt, Bus, LKW, Tauchen …) werden nicht anerkannt.


Führungszeugnis. Super Nachricht. Ein einfaches Führungszeugnis reicht aus.

Wer volljährig ist und keinen Kfz-Führerschein hat, braucht nur noch ein einfaches Führungszeugnis. Das bisherige Führungszeugnis der „Belegart O - zur Vorlage bei einer Behörde“ ist nicht mehr erforderlich. Das macht vieles einfacher, da es in manchen Gemeinden hin und wieder für Unruhe sorgte.


Teilprüfungen.

Wer die Teilprüfungen an unterschiedlichen Tagen ablegen möchte, kann auch zu einem anderen Verband wechseln. Die prüfenden Verbände sind der Deutsche Motoryachtverband e. V. und der Deutsche Segler-Verband. Das gilt auch, wenn man durch eine Teilprüfung gefallen ist. Einziger Haken: Bei einem Verbandswechsel ist jedoch die Zulassungsgebühr (23,38 €) erneut zu entrichten. 


Neues Führerschein-Layout.

Die Scheckkarte erhält ein leicht geändertes Layout ohne Unterschrift und mit vier Zeilen für eventuelle Auflagen. Auflagen können eine befristetet Tauglichkeit, erforderliche Seh- und/oder Hörhilfe oder erforderliche Prothesen der Gliedmaßen sein. Weitere Auflagen sind das Führen des Bootes nur bei Tageslicht, eine erforderliche Begleitperson oder wenn die Fahrt nur auf einzelne oder angepasste Fahrzeuge beschränkt ist. Auch Fahrtbereiche können beschränkt werden.


Erhöhung der Prüfungsgebühren.

Die neue Scheckkarte kostet der Bundesdruckerei mehr Geld. Deshalb werden die Prüfungsgebühren um 1,92 € angehoben.

Sie betragen für Prüfungen ab dem 01.01.2023: 

SBF See: 147,31 €

SBF See Theorie oder Praxis: 99,69 €

SBF See + Binnen-Motor: 177,54 €

SBF Binnen für Inhaber SBF See: 82,36 €

SBF Binnen Motor: 129,71 €

SBF Binnen Segel: 126,97 €

SBF Binnen Motor + Segel: 172,30 €

Vorläufige Fahrerlaubnis: 23,83 €

Nicht zur Prüfung erschienen: 25,00 €

Ersatzausfertigung: 41,59 €

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